Die FuelEU Maritime-Vorschriften zielen darauf ab, die Treibhausgasintensität der von Schiffen verbrauchten Energie zu reduzieren, die Landstromversorgung zu fördern und die Einführung erneuerbarer Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs wie E-Ammoniak und E-Methanol voranzutreiben. Da bisher nur wenige Ratschläge veröffentlicht wurden, arbeitet BIMCO derzeit an einer FuelEU-Klausel für Zeitfrachtverträge, die voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 veröffentlicht wird.

Die Herausforderung besteht darin, eine einzige FuelEU-Klausel für Zeitfrachtverträge zu erstellen, die alle Eventualitäten abdeckt. Dies ist schwierig, da es verschiedene Methoden zur Behandlung von Gutschriften/Strafen gibt, darunter Bankgeschäfte, Kredite und Pooling, und jede davon zu unterschiedlichen und neuartigen vertraglichen Problemen führen kann.

Obwohl es derzeit keine "Standardklausel" gibt, empfehlen wir Reedern und Charterern, sorgfältig darüber nachzudenken, wie FuelEU in allen derzeit verhandelten Charterpartys behandelt werden soll.

Einige der wichtigsten Überlegungen für die Parteien im Zusammenhang mit FuelEU sind nachstehend aufgeführt:

**Administrative Compliance:** Die Parteien können natürlich vereinbaren, die EU/EWR vom zulässigen Handelssortiment des Schiffes auszuschließen und somit die Anwendung der Verordnung zu vermeiden. Wenn der Handel in der EU/im EWR zulässig ist, liegt die Standardposition darin, dass die Reeder für die administrativen Aspekte der Einhaltung verantwortlich sind, einschließlich der Erstellung und Einreichung von Überwachungsplänen. Entsprechend wären die Charterer wahrscheinlich dafür verantwortlich, den Reedern die für eine ordnungsgemäße Berichterstattung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.