Das Gericht für internationalen Handel wies am Mittwoch die Zoll- und Grenzschutzbehörde an, nicht liquidierte Einträge bei der endgültigen Bearbeitung von defuncten Zöllen zu entfernen. Dieses Urteil stellt einen bedeutenden ersten Schritt zur Lösung ausstehender Zollrückerstattungsansprüche dar.